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    E 102

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    E 102  Tartrazin

    Farbstoff

    Künstlicher Farbstoff Tartrazin färbt Lebensmittel zitronengelb. Er gehört zur Gruppe der Azifarbstoffe, ist wasserlöslich und auch in saurer Umgebung sowie unter hohen Temperaturen farbecht.

    Tartrazin ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

    • Brausepulver, Brause, Sirup (max. 100 mg/l)

    • aromatisierter Schmelzkäse (max. 100 mg/kg)

    • Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg)

    • Speiseeis, Pudding und Desserts (max. 150 mg/kg)

    • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)

    • gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (max. 200 mg/kg)

    • Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l)
      Süßwaren (max. 300 mg/kg)

    • Senf und Würzsoßen (max. 300 mg/l)

    • Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg)

    Tartrazin wird oft in Verbindung mit anderen Farbstoffen eingesetzt, so auch zum färben von Arzeneimittel, Kosmatika, Reinigungsmitteln und Textilien.

     

    Sicherheit

    • ADI- Wert 7,5 mg/kg Körpergewicht

    • Tartrazin gilt als unbedenklich.

    • Wegen seiner chemischen Struktur kann es jedoch bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Symptome Pseudoalergie auslösen. Insbesondere, wenn bereits eine Allergie gegen Salicylsäure und ihre Abkömmlinge besteht, kann es zu Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen kommen.

    • Die so genannten Salicylate finden sich in Aspirin (Wirkstoff Acetylsalicylsäure) sowie natürlicherweise in Ananas, Apfelsinen, Aprikosen, Erdbeeren, Grapefruit, Himbeeren, Honig, Johannisbeeren (rot und schwarz), Weintrauben und Zitronen. Auch Personen, die empfindlich auf Benzoesäure (E210) reagieren oder unter Asthma leiden, können pseudoallergisch auf Tartrazin reagieren.

    • Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten, müssen ab dem 20. Juli 2010 den folgenden Hinweis auf dem Etikett tragen: "kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".

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